Verkehrsrecht
Leider kommt es
täglich auf unseren Straßen zu Verkehrsunfällen…
Neben dem
Zeitaufwand für Werkstatt-, Arztbesuche etc. werden Sie als Geschädigter mit
erheblichen Schreibarbeiten konfrontiert. Lassen Sie sich diese von mir
abnehmen und mich Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen.
Insbesondere vor
dem Hintergrund, dass oftmals der „Laie“ nicht wissen kann, welche Ansprüche
ihm tatsächlich zustehen, ist die anwaltliche Vertretung dringend anzuraten,
denn die oft beworbene Direktabwicklung mit der Versicherung des
Schadenverursachers birgt die Gefahr, dass Ihnen zustehende
Schadenersatzansprüche nur unzureichend reguliert werden.
Ich berate und
vertrete Sie gerne hinsichtlich
·
der Abwicklung des Verkehrsunfalls einschließlich der
Geltendmachung der Ihnen zustehenden Schadenersatzforderungen
·
einem Streit über die Höhe Ihres Schadenersatzanspruches
·
unklarer Schuldfrage
·
der Gefahr von strafrechtlichen Sanktionen (z. B.
Führerscheinentzug)
·
eines Bußgeldverfahrens
Wenn sich Ihre
Schadenersatzansprüche als berechtigt erweisen und der Verkehrsunfall nicht
durch Sie verschuldet worden ist, müssen die Kosten meiner Beauftragung durch
die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet werden. Anderenfalls sind die
Kosten von Ihnen
bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Deckungsschutz im Bereich des
Verkehrsrechtes besteht, zu tragen.