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In einem aktuellen Urteil hat der BGH nach mehr als 20 Jahren die Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigungen erleichtert. Für nähere Informationen vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit meiner Kanzlei.

 

Verkehrsrecht

 

Leider kommt es täglich auf unseren Straßen zu Verkehrsunfällen…

 

Neben dem Zeitaufwand für Werkstatt-, Arztbesuche etc. werden Sie als Geschädigter mit erheblichen Schreibarbeiten konfrontiert. Lassen Sie sich diese von mir abnehmen und mich Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass oftmals der „Laie“ nicht wissen kann, welche Ansprüche ihm tatsächlich zustehen, ist die anwaltliche Vertretung dringend anzuraten, denn die oft beworbene Direktabwicklung mit der Versicherung des Schadenverursachers birgt die Gefahr, dass Ihnen zustehende Schadenersatzansprüche nur unzureichend reguliert werden.

 

Ich berate und vertrete Sie gerne hinsichtlich

·         der Abwicklung des Verkehrsunfalls einschließlich der Geltendmachung der Ihnen zustehenden Schadenersatzforderungen

·         einem Streit über die Höhe Ihres Schadenersatzanspruches

·         unklarer Schuldfrage

·         der Gefahr von strafrechtlichen Sanktionen (z. B. Führerscheinentzug)

·         eines Bußgeldverfahrens

 

Wenn sich Ihre Schadenersatzansprüche als berechtigt erweisen und der Verkehrsunfall nicht durch Sie verschuldet worden ist, müssen die Kosten meiner Beauftragung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung erstattet werden. Anderenfalls sind die Kosten von Ihnen bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Deckungsschutz im Bereich des Verkehrsrechtes besteht, zu tragen.

 

 
     

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