Rechtsanwalt Uwe Barz
Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung zum Bankkaufmann bei der „Bank für Handel und Industrie“ folgte das juristische Studium an der Freien Universität Berlin und der erforderliche Referendarsdienst unter anderem in Australien bei der zuständigen Regierung des Northern Territory in Darwin.
Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1994, seit 2000 darf Rechtsanwalt Barz die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen.
Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und dessen Arbeitsgemeinschaften „Steuerrecht“ und „Geistiges Eigentum und Medien“, ebenso ist er Mitglied des Berliner Steuergespräche e.V.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Barz Präsident der Deutsch-Australischen Juristenvereinigung DAUSJV e.V.
Fortbildung
Rechtsanwalt Barz nimmt regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teil, um seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu vertiefen und zu ergänzen und folglich für seine Mandanten qualitative hochwertige anwaltliche Dienstleistungen erbringen zu können.